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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Aufgabe

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Die Tennisschule Martin Spelda, Inh. Martin Spelda, Am Hopfenberg 20, 99096 Erfurt, (nachfolgend „Tennisschule“ genannt), fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB).

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2. Allgemeines

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2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Tennisschule Martin Spelda und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.


2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt. Mit Buchung entsteht ein Dienstvertrag (Abo) mit der Tennisschule.  


2.3 Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.


2.4 Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

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3. Unterrichtsangebot / Leistungsangebot

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3.1 Das Unterrichtsangebot gliedert sich in einen Kernbereich und einen Projektbereich. Die Tennisschule kann weitere Unterrichtsangebote entwickeln, die sie dem Kern- oder Projektbereich zuordnet.


3.2 Der Kernbereich umfasst das fortlaufende Unterrichtsangebot in den Sparten „Einzel-Training”, „Gruppen-Training”, „Sparring-Training“, „Fast Learning“, „Studenten“, „Kinder (U8-U10)“, „Rentner / Azubis“ und „Mannschaftstraining“. Die Angebote im Einzelnen mit den jeweiligen Altersstufen, Regelteilnehmerzahlen, Kursdauer und Unterrichtszeiten und die Höhe der Entgelte sind dem jeweiligen "Unterrichtsprogramm" und dem gültigen „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zu entnehmen.


3.3 Im Projektbereich werden Kurse und Workshops von begrenzter Dauer angeboten. Die Entgelte und Bedingungen für Workshops und Kurse werden von der Geschäftsführung der Tennisschule festgelegt.


3.4 Größere Gruppen (mehr als 10 Personen) werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung unterrichtet.

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4. Anmeldungen (Abo)

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4.1 Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Die Tennisschule stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare zur Verfügung. Die Aufnahme des Schülers steht im freien Ermessen der Tennisschule und richtet sich maßgeblich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Unterrichtskurs. Mit Anmeldung sind drei oder mehr mögliche Trainingstage (Montag bis Sonntag) mit unterschiedlichen Trainingszeiten anzugeben (z.B. Mo.-Do. zw. 17-23 Uhr), damit eine adäquate Einteilung für die jeweilige Saison bzw. Folgesaison erfolgen kann. Die Trainingszeit beträgt standardmäßig 60 Min. oder wird nach Vereinbarung auf  90min bzw. 120 Min. angehoben. Die Unterrichtseinheiten beginnen i.d.R. zur vollen Stunde. Kann die Tennisschule keinen passenden Trainingstermin finden (z.B. keine Verfügbarkeit belegbarer Tennisplätze), steht der Tennisschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu.


4.2 Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der Tennisschule.


4.3 Die Tennisschule ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit unter Anpassung der zu zahlenden Entgelte zu verkürzen. Dies gilt auch wenn die Teilnehmerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes abnimmt oder zunimmt. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch das Entgelt für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl gem. „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von 2 und mehr Personen, steht beiden Vertragsparteien für diesen Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Kommt während eines laufenden Gruppenangebotes (>=3 Pers.) 1 Person hinzu, werden keine Ausgleichszahlungen getätigt. Vergrößert sich das laufende Gruppenangebot (>=3 Pers.) um 2 oder mehr Personen, wird eine Ausgleichszahlung vorgenommen. Die Tennisschule ist nicht verpflichtet bei einem laufenden „Gruppen-Training” (3-6 Personen) in Anwesenheit nur einer Person ein „Einzel-Training” abzuhalten. Die Tennisschule ist berechtigt "Schnupperern" die Möglichkeit anzubieten, in einem laufenden Gruppen- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 2 Mal teilzunehmen.


4.4 Ein gebuchtes Einzel- oder Gruppentraining ist nur nach schriftlicher Vereinbarung übertragbar.


4.5 Trainingsstunden dürfen nur in Tennisbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden Schuhen betreten werden.


4.6 Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beschwerden müssen dem Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

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5. Kündigung des Unterrichts (Abo)

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5.1 Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse, Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden.


5.2 Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens eine Saison. (Sommersaison:  ca. 01.04.-31.10.; Wintersaison: ca. 01.11.-31.03.). Je nach Wetterlage und Platzbeschaffenheit kann die Saison variieren. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Folgesaison. Der Vertrag kann zum Ende einer Saison gekündigt werden, mindestens einen Monat im Vorraus.


5.3 Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB kann die Tennisschule den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.

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6. Unterrichtsjahr und Ferienregelung (Abo)

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6.1 Das Schuljahr der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom Verein festgelegt.

- Sommersaison: Ca. 01. April bis 31. Oktober
- Wintersaison: Ca. 01. November bis 31. März

Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Thüringen mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen Ferientage. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.


6.2 Für Schüler findet in den Schulferien und an Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.


6.3 Im Erwachsenenunterricht findet das Training während der Schulferien und an den Feiertagen auch nur nach Vereinbarung statt.


6.4 Der Tennisschule stehen 3 Wochen Ferien pro Saison zu. Während der Ferien kann die Tennisschule Vertretungsunterricht erteilen. Geht dies aus organisatorischen Gründen nicht ist die Tennisschule berechtigt nachzuleisten bzw. nachzuerfüllen. Nachholtermine finden bis auf Ausnahmen am Wochenende statt. Nachholtermine können in der Folgesaison weder nachgeholt noch verrechnet werden.


6.5 Bei Regen oder anderweitigen Vorkommnissen wird der Unterricht in der Sommersaison gegen Hallenaufpreis in die Halle verlegt. Ist kein Hallenplatz verfügbar, wird der Unterricht in Form eines Alternativprogramms (z.B. Konditionstraining, Theorieunterricht oder sporttherapeutischer Dienst) abgehalten.

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7. Entgeltordnung / Zahlungsmodalitäten (Abo)

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7.1 Die Höhe der Unterrichtsentgelte und die Zahlungsmodalitäten regelt der gültige „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule Martin Spelda”. Die dargestellte Preisliste dient der Information und stellt keine Endpreise dar. Ein Abo umfasst in der Sommersaison ca. 22 Trainingswochen, in der Wintersaison ca. 20 Trainingswochen. Abhängig von Trainingseinstieg und Trainingskonstellation (Gruppentraining, Einzeltraining, Trainingszeiten etc.) werden die Endpreise (inkl. Platzmiete) berechnet und in Rechnung gestellt. Dem Abonnent (Bucher) werdern somit in der Sommersaison maximal 22 Trainingswochen und in der Wintersaison maximal 20 Trainingswochen berechnet und in Rechnung gestellt.


7.2 Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt mit einmaliger Rechnungsstellung für die jeweils laufende Sommer- oder Wintersaison. Das Trainingsentgelt kann nach schriftlicher Vereinbarung auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden.


7.3 Die (anteilige) Hallen- bzw. Platzmiete (Abo) wird zu Beginn jeder Saison von der Tennisschule dem Schüler in Rechnung gestellt und weiterberechnet. Gläubiger ist der Tennisverein mit 10 Tagen Zahlungsziel. Ein Abonnement umfasst im Sommer ca. 22, im Winter ca. 20 Wochen. Der Unterrichtsvertrag für das Tennistraining bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Winterabos für die SuS. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe Vertragsbedingungen Tennisverein). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet.


7.4 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel (z.B. beii Regen).


7.5 Studenten, Azubis und Rentner erhalten mit entsprechendem Ausweis eine Ermäßigung. Der Ausweis ist bei Anmeldung in Kopie einzureichen.


7.6 Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.


7.7 Im Verzugsfall - Rechnungsausgleich erfolgt nicht binnen 10 Tagen - ist unsere Forderung mit Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die Tennisschule berechtigt, die Unterrichtsleistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zu verweigern.

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8. Krankmeldungen und Erstattungen (Abo)

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8.1 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.


8.2 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit), während der Sommer- oder Wintersaison mehr als zweimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die dritte und weitere ausgefallene Stunden (60 Min.) erstattet werden. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits berücksichtigt.


8.3 Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, neue gesetzliche Feiertage etc.) und ist somit nicht nachleistungspflichtig.

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9. Unterrichtsort, Aufsicht und Haftung

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9.1 Der Unterricht findet auf den Anlagen Erfurts, Suhls, Zella-Mehlis, Eisenachs sowie Sondershausens statt.


9.2 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Tennisschule über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Tennisschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.


9.3 Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.

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10. Mitteilung von Änderungen und Datenschutz

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10.1 Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.


10.2 Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Schülerdaten an Dritte. Nach Beendigung des Unterrichts ist die Tennisschule befugt, die Schülerdaten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

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11. Gerichtsstand / Inkrafttreten / Änderungsvorbehalt

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11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag ist - soweit zulässig - Erfurt.


11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 31.12.2018 in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.


11.3 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

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12. Einzeltermin / Schnupperstunde

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12.1 Nach der Buchung können Unterrichtstermine nicht mehr kostenfrei storniert werden (siehe hierzu Widerrufsbelehrung). Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und verlegt werden. Erfolgt keine fristgerechte Terminverlegung (Absage), fallen Ausfallhonorar und Platzgebühren an. Einzelterminbuchungen sind im jeweils gebuchten Zeitraum (siehe: Zeitpunkt / Saison [*]) abzuspielen. Einzelterminbuchungen (auch fristgerechte Terminverlegungen) können aus organisatorischen ((Hallen-)Platzbelegungen Sommer-/Wintersaison) und abrechnungstechnischen (Rechnungskreise Sommer-/Wintersaison) Gründen nicht in die Folgesaison verschoben werden. Der Bucher hat dafür Sorge zu tragen, dass Termine vereinbart und abgespielt werden können. Der Bucher hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Terminierung seiner gebuchten Stunde(n). Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Bucher nicht möglich oder meldet sich dieser im jeweiligen Zeitraum (Zeitpunkt / Saison [*]) zur (erneuten) Terminvereinbarung nicht zurück, entbindet dies den Bucher nicht von der Zahlungspflicht. Als Zahlungsart gilt ausschließlich Vorkasse.


12.2 Für vom Schüler kurzfristig abgesagte oder versäumte Einzelterminbuchungen ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.


12.3 Bei Einzelterminbuchungen gibt es keine Ermäßigung.


12.4 Die Hallenmiete bzw. Platzmiete wird separat in Rechnung gestellt und weiterberechnet. Gläubiger ist der Tennisverein mit 10 Tagen Zahlungsziel. Die getätigte Buchung bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Wintertermine (Tennisplätze) für die SuS. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe Vertragsbedingungen Tennisverein). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet. (Stornierungsregel Tennisplätze: Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsfrist für Einzel- und Abobuchungen einheitlich (mind.) 24 Stunden beträgt. Die Kosten für stornierte Stunden werden bei fristgerechter Stornierung auf Ihr Guthabenkonto (bei der Tennisschule) gebucht und stehen dann für Guthabenbuchungen wieder zur Verfügung. Guthaben verfallen am Ende der Sommer-/Wintersaison ohne Anspruch auf Ersatz - siehe Vertragsbedingungen Tennisverein.)


12.5 Alle Preise sind inkl. MwSt. Bälle und Trainingsmaterialien sind im Preis inbegriffen.


12.6 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit), zu einem gebuchten Einzeltermin aus, wird der ausgefallene Termin in der laufenden Sommer- oder Wintersaison nachgeholt.

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